Category Archives: TTVN Regeln

Das TTVN Regelwerk wächst ständig und wird für den meisten immer unübersichtlicher. Um einen kleinen Einblick über wichtige Dinge schnell zu finden, hier eine kleine Sammlung von Links, Aktualisierungen und Fallbeispielen

 

Offizielle Schreiben gibt es hier als PDF zum Download:

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Zusätzliche gibt es hier weitere Beiträge zu Regeln.

Pflichtschiedsrichter für Vereine

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WO/AB, J: Bestimmungen für Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb

   
2 Schiedsrichtereinsatz
a

Jeder Verein, der sich mit mehr als einer Mannschaft am Punktspielbetrieb des TTVN oder seiner Gliederungen beteiligt, muss dem TTVN bis zum 01.07. der jeweiligen Spielzeit einen geprüften Schiedsrichter mit gültiger Lizenz gemäß TTVN-Schiedsrichterordnung als Pflichtschiedsrichter benennen, der Mitglied des Vereins ist. 

 

Ein Schiedsrichter kann während einer Spielzeit nur für einen Verein als Pflichtschiedsrichter tätig werden. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird pro Spielzeit ein Ordnungsgeld gemäß 1.17 der Gebührenordnung zugunsten des jeweiligen Kreisverbandes fällig.

 

Die Verpflichtung zum Benennen eines Pflichtschiedsrichters wird in drei Stufen eingeführt. 

In der Spielzeit 2007/2008 gilt die Verpflichtung für alle Vereine mit einer Mannschaft in der Damen- oder Herren-Landesliga bzw. der Jungen- oder Mädchen-Niedersachsenliga oder einer höheren Liga. 

In der Spielzeit 2008/2009 gilt die Verpflichtung für alle Vereine mit einer Mannschaft in der 2. Damen- oder 2. Herren-Bezirksklasse bzw. der Jungen- oder Mädchen-Bezirksklasse oder einer höheren Liga, und ab der Spielzeit 2009/2010 für alle Vereine in Niedersachsen.

   
Quelle:

Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes

mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN

Stand der WO: 01.08.2008 gemäß Beschlusslage vom 17.06.2006

Stand der AB: 01.08.2006 gemäß Beschlusslage vom 15.07.2006

Startrechte in der Folgesaison für Mädchen- und Jungen-Niedersachsenliga

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WO/AB, Abschnitt G: Organisation und Aufbau des Punktspielbetriebs

   
9 Direktaufstieg
a

Jeder Staffelmeister erwirbt das Recht auf den Direktaufstieg in die

nächsthöhere Spielklasse. Das Direktaufstiegsrecht ist auf die Staffelmeister

beschränkt.

b

Jeder Tabellenzweite erwirbt das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde

für die nächsthöhere Spielklasse. Dieses Recht ist auf die Tabellenzweiten

beschränkt.

c

Ist in Teilbereichen des TTVN bzw. seiner Gliederungen auf die Einrichtung

einzelner Spielklassen teilweise (Ausfall einzelner Staffeln) verzichtet

worden, gilt folgende Regelung: Die Staffelmeister der vorhandenen

nächsttieferen Spielklassenstaffeln erwerben das Direktaufstiegsrecht,

die Tabellenzweiten das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde

für die nächsthöhere Spielklasse. Die Staffelmeister der ggf. vorhandenen

noch tieferen Spielklassenstaffeln erwerben das Recht zur Teilnahme

an der Relegationsrunde für die bestehende höhere Spielklasse.

d

Ein Staffelmeister gilt nach den o.a. Bestimmungen als in die nächsthöhere

Spielklasse aufgestiegen, wenn er nicht bis zum 15. Juni gegenüber

dem TTVN bzw. seiner für die nächsthöhere Spielklasse zuständigen

Gliederung schriftlich auf den Aufstieg verzichtet. Der Aufstiegsverzicht

eines Staffelmeisters nach dem 15. Juni gilt als Zurückziehung.

e Die Vereine der jeweils ersten vier Mannschaften der Jungen-Niedersachsenliga

und der Mädchen-Niedersachsenliga erwerben als Belohnung

für ihre Nachwuchsförderung in der Folgesaison das Startrecht einer

zusätzlichen Herren- bzw. Damenmannschaft in einer Herren- bzw.

Damenspielklasse auf der Bezirksebene bzw. Verbandsebene nach folgendem

Schema:

Jungen-Niedersachsenliga:

– Platz 1 und 2 erhalten das Startrecht in der jeweiligen Herren-Bezirksliga,

– Platz 3 erhält das Startrecht in der jeweiligen 1. Herren-Bezirksklasse,

– Platz 4 erhält das Startrecht in der jeweiligen 2. Herren-Bezirksklasse.

 

Mädchen-Niedersachsenliga:

– Platz 1 und 2 erhalten das Startrecht in der jeweiligen Damen-

Landesliga,

– Platz 3 erhält das Startrecht in der jeweiligen Damen-Bezirksoberliga,

– Platz 4 erhält das Startrecht in der jeweiligen Damen-Bezirksliga.

 

Sollte der Meister der Jungen-Niedersachsenliga anschließend sogar

Deutscher Jugend-Mannschaftsmeister werden, erhält er in der Folgesaison

das Startrecht in der jeweiligen Herren-Bezirksoberliga (anstelle

der Bezirksliga).

Sollte der Meister der Mädchen-Niedersachsenliga anschließend sogar

Deutscher Jugend-Mannschaftsmeister werden, erhält er in der Folgesaison

das Startrecht in der jeweiligen Damen-Verbandsliga (anstelle

der Landesliga).

Das Startrecht für die zusätzliche Erwachsenenmannschaft erhalten die

Vereine als Belohnung für eine starke Jugendmannschaft in der Vorsaison;

es bleibt diesen Vereinen freigestellt, welche Spieler sie in der Folgesaison

in ihrer zusätzlichen Damen-/Herrenmannschaft einsetzen. Sie

erhalten das Startrecht auch dann, wenn alle vier Spieler oder einige davon

weiter in der Niedersachsenliga spielen oder den Verein wechseln.

Ein Verein, der auf diese Weise ein zusätzliches Startrecht bei den Damen

oder Herren errungen hat, kann auf eigenen Wunsch dieses Startrecht

auch in einer tieferen Spielklasse (ggf. auch auf Kreisebene) in Anspruch

nehmen, jedoch nur in der Folgesaison. Er kann das Startrecht

auch verfallen lassen. Er kann es nicht auf einen anderen Verein übertragen.

Der Verein muss dem TTVN-Ressortleiter Jugendsport bis zum 15. Juni

mitteilen, in welcher Erwachsenen-Spielklasse er in der Folgesaison sein

erworbenes Startrecht in Anspruch nehmen möchte.

   
Quelle:

Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes

mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN

Stand der WO: 01.08.2008 gemäß Beschlusslage vom 17.06.2006

Stand der AB: 01.08.2006 gemäß Beschlusslage vom 15.07.2006

Bilanzdifferenzen und Bilanzwerte, Umstellungskriterien ab Rückrunde 2006/2007

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I Bestimmungen für die Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb

   
Spielstärke-Reihenfolge
a

Sämtliche in den Punktspielen evtl. zum Einsatz kommenden Stamm- und Reservespieler sowie Sonderersatzspielerinnen müssen entsprechend ihrer Spielstärke-Reihenfolge (Rangfolge vom stärksten Spieler der ersten Mannschaft bis zum schwächsten Spieler der untersten Mannschaft – einzige Ausnahme: I 5) auf dem Mannschaftsmeldeformular aufgeführt werden, Jugendersatzspieler lediglich entsprechend ihrer Spielstärken-Reihenfolge innerhalb ihrer Damen- oder Herrenmannschaft (siehe dazu auch WO/AB I 5 e).

Vorrangig sind bei den Aufstellungen die Bilanzwerte der letzten gespielten Halbserie unter Berücksichtigung der in I 4 aufgeführten Kriterien heranzuziehen. Einstufungen in die zuletzt gültige Rangliste des DTTB, NTTV und/oder TTVN sind zu berücksichtigen. Vereinsinterne Ranglisten sind kein Aufstellungskriterium. Liegen für einen Spieler keine vergleichbaren Ergebnisse vor, legt die zuständige Stelle die Einstufung nach eigenem Ermessen verbindlich fest.

 

Hat der TTVN bzw. seine zuständige Gliederung einheitliche, ihren gesamten Zuständigkeitsbereich umfassende andere als in I 4 aufgeführte Aufstellungskriterien beschlossen und veröffentlicht, treten diese an deren Stelle.

 

Die Wertung von Spielen, bei denen ein Spieler aufgegeben hat oder nicht angetreten ist, ist in J 11 g und J 11 h geregelt.

 

Ermittlung der Spielstärke-Reihenfolge mittels Bilanzwerten und Bilanzdifferenzen

 

Bilanzwerte und Bilanzdifferenzen dienen zum Vergleich der Spielstärke von Spielern einer Spielklasse. Sie werden aus den gewonnenen und verlorenen Einzeln einer Halbserie berechnet.

 

Für die Berechnung der Bilanzwerte und Bilanzdifferenzen der Vorrunde werden alle Vorrundenspiele berücksichtigt, die bis zum 31. Dezember stattgefunden haben, für die der Rückrunde alle Rückrundenspiele. Vorrundenspiele, die während der Rückrunde nachgeholt werden, werden für die Berechnung der Bilanzwerte und Bilanzdifferenzen nicht berücksichtigt.

 

Der Bilanzwert eines Spielers wird durch eine Dezimalzahl ausgedrückt, die von der TTVN-Onlineplattform berechnet und dargestellt wird. Je größer der Bilanzwert ist, desto größer ist die Spielstärke des Spielers. Der Bilanzwert eines Spielers wird aus der Summe seines Erfolgsquotienten, seines Siegesbonus und seines Niederlagenmalus gebildet. Bei Spielsystemen, in denen die Mannschaften nach Spielstärke aufgestellt werden müssen, wird für die Berechnung aller drei Teile die Anzahl der Siege bzw. Niederlagen eines Spielers gegen die einzelnen gegnerischen Einzelpositionen (z. B. Platz 1 bis 6 beim Sechser-Paarkreuz-System bzw. Platz 1 bis 4 beim Werner-Scheffler-System) berücksichtigt. Je höher die Einzelposition eines Gegners ist, desto stärker wird ein Sieg und desto schwächer wird eine Niederlage gegen diesen Gegner bewertet. Bei Spielsystemen, in denen die Mannschaften nicht nach Spielstärke aufgestellt werden müssen, wird für der Berechnung aller drei Teile nicht nach den einzelnen gegnerischen Einzelpositionen differenziert, sondern alle Siege bzw. Niederlagen werden gleich bewertet.

Für die Berechnung des Erfolgsquotienten und des Siegesbonus wird die Anzahl der Siege, für die Berechnung des Niederlagenmalus die Anzahl der Niederlagen berücksichtigt. 

Für jedes Spielsystem werden vom TTVN-Sportausschuss bis zum 01.09. einer jeden Spielzeit die Werte von drei Parametern festgelegt, die für die gesamte Spielzeit die Berechnung der Bilanzwerte landesweit einheitlich regeln: die Basis für den Erfolgsquotienten (BEQ), die Basis für den Siegesbonus (BSB; identisch mit der Basis für den Niederlagenmalus/BNM) und der Positionsfaktor (PF). Der Positionsfaktor gibt an, wieviel stärker ein Sieg gegen eine bestimmte Einzelposition bewertet wird als ein Sieg gegen die nächsttiefere Einzelposition (für Niederlagen analog).

 

Für die Berechnung des Erfolgsquotienten eines Spielers wird zunächst die Anzahl seiner Siege gegen die unterste gegnerische Einzelposition laut Spielsystem mit der Basis für den Erfolgsquotienten multipliziert (z. B. beim Sechser-Paarkreuz-System für Position 6: Anzahl Siege gegen Position 6 * BEQ). Für jede einzelne nächsthöhere gegnerische Einzelposition wird daraufhin die Anzahl der Siege des Spielers gegen diese gegnerische Einzelposition nicht nur mit der Basis für den Erfolgsquotienten, sondern auch pro höherer Position je einmal mit dem Positionsfaktor multipliziert (z. B. für Position 5: Anzahl Siege gegen Position 5 * BEQ * PF, für Position 4: Anzahl Siege gegen Position 4 * BEQ * PF * PF, für Position 3: Anzahl Siege gegen Position 3 * BEQ * PF * PF * PF, usw.). Die entstandenen Produkte (z. B. sechs beim Sechser-Paarkreuz-System, vier beim Werner-Scheffler-System; von denen all diejenigen Null sind, wenn der Spieler gegen keinen Spieler der jeweiligen gegnerischen Einzelposition einen Sieg errungen hat oder gegen keinen dieser Gegner gespielt hat) werden summiert und anschließend durch die Gesamtanzahl aller gespielten Einzel des Spielers während der Halbserie dividiert. Das Ergebnis ist der Erfolgsquotient des Spielers.

Für die Berechnung des Siegesbonus eines Spielers wird analog zunächst die Anzahl seiner Siege gegen die unterste gegnerische Einzelposition mit der Basis für den Siegesbonus multipliziert. Für jede einzelne nächsthöhere gegnerische Einzelposition wird daraufhin die Anzahl der Siege des Spielers gegen diese gegnerische Einzelposition

nicht nur mit der Basis für den Siegesbonus, sondern auch pro höherer Position je einmal mit dem Positionsfaktor multipliziert. Die entstandenen Produkte werden summiert und sind der Siegesbonus des Spielers.

Für die Berechnung des Niederlagenmalus eines Spielers wird zunächst die Anzahl seiner Niederlagen gegen die höchste gegnerische Einzelposition mit der Basis für den Niederlagenmalus multipliziert. Für jede einzelne nächsttiefere gegnerische Einzelposition wird daraufhin die Anzahl der Niederlagen des Spielers gegen diese gegnerische Einzelposition nicht nur mit der Basis für den Niederlagenmalus, sondern auch pro tieferer Position je einmal mit dem Positionsfaktor multipliziert. Die entstandenen Produkte werden summiert, mit minus 1 multipliziert und sind der Niederlagenmalus des Spielers.

Für die Berechnung eines Bilanzwertes werden nur die Spiele eines Spielers in einer Mannschaft berücksichtigt. Ein Spieler, der in einer Halbserie in mehreren Mannschaften gespielt hat, hat entsprechend viele Bilanzwerte. Hat ein Spieler an weniger als drei Mannschaftswettkämpfen einer Mannschaft im Einzel mitgewirkt oder weniger als fünf Einzelspiele bestritten, gilt der resultierende Bilanzwert als nicht vergleichbar.

Hat ein Spieler in einer Mannschaft alle Einzelspiele gewonnen oder alle Einzelspiele verloren, gilt der resultierende Bilanzwert als nicht vergleichbar.

 

Die Bilanzdifferenz zweier Spieler wird ermittelt, indem von der Bilanz vom Bilanzwert des tieferen Spielers der Bilanzwert des höheren Spielers subtrahiert wird. Die Bilanzdifferenz zweier Spieler ist demnach positiv, wenn der tiefere Spieler einen größeren Bilanzwert als der höhere Spieler hat, negativ, wenn der höhere Spieler einen größeren Bilanzwert als der tiefere Spieler hat und 0, wenn beide Spieler den gleichen Bilanzwert haben.

Beispiel: Wenn Spieler A mit einem Bilanzwert von 4,368 vor Spieler B mit einem Bilanzwert von 2,751 gemeldet war, beträgt die Bilanzdifferenz der beiden -1,617 (2,751 – 4,368).

Wäre Spieler B vor Spieler A gemeldet gewesen, wäre die Bilanzdifferenz der beiden +1,617 (4,368 – 2,751).

 

Für die Entscheidung, ob Spieler A vor Spieler B gemeldet werden muss, ist die Bilanzdifferenz zwischen beiden Spielern maßgeblich. Sofern mindestens einer der beiden Spieler einen nicht vergleichbaren Bilanzwert hat, entscheiden die zuständigen Stellen in eigener Verantwortung über die Reihenfolge der beiden Spieler.

 

Vergleich von Spielern innerhalb einer Spielklasse:

Bei einer Bilanzdifferenz kleiner als – 0,300 darf nicht umgemeldet werden.

Bei einer Bilanzdifferenz von – 0,300 bis + 1,300 kann der Verein ummelden.

Bei einer Bilanzdifferenz größer als + 1,300 muss umgemeldet werden.

 

 

g Vergleich von Spielern aus verschiedenen Spielklassen:

Die zuständigen Stellen entscheiden in eigener Verantwortung.

 

Werte der Parameter für die Spielzeit 2006/2007 (vorläufig):
 

Spielsystem

Basis Erfolgsquotient

Basis Siegesbonus

Positionsfaktor

Sechser-Paarkreuz-System

2,400

0,040

1,300

Bundessystem

3,200

0,040

1,500

Dietze-Paarkreuz-System

3,200

0,040

1,500

Werner-Scheffler-System

3,200

0,040

1,500

Braunschweiger System

3,200

0,040

1,500

Modifiziertes Swaythling-Cup -System

3,200

0,040

1,500

WM-System

3,200

0,040

1,000

Swaythling-Cup-System

3,200

0,040

1,000

Schwedisches-Liga-System

3,200

0,040

1,000

Corbillon-Cup-System

3,200

0,040

1,000

 

  Diese Änderungen wirken sich erstmalig für die Mannschaftsmeldungen zur Rückrunde 2006/07 aus.
   
Quelle:

Beschlüsse des TTVN-Beirats vom 15.07.2006  

Was passiert, wenn 2 Herrenmannschaften nur mit jeweils 5 Spielern antreten. Wann endet das Spiel und was passiert mit den nicht möglichen Spielen?

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D Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe

   
Allgemeines
2.6 Jeder Mannschaftskampf ist beendet, wenn der zum Sieg notwendige Spielpunkt erreicht ist oder alle zum System gehörenden Spiele ausgetragen sind.

 

a Sofern durch das Fehlen von Spielern in beiden Mannschaften nicht alle zum Spielsystem gehörenden Spiele ausgetragen werden können, wird der zum Sieg notwendige Spielpunkt erreicht und der Mannschaftskampf beendet, sobald eine Mannschaft mehr Spielpunkte erreicht hat, als die andere Mannschaft beim Gewinn aller verbleibenden Spiele noch erreichen könnte. Gelingt das keiner Mannschaft vorzeitig, werden alle möglichen Spiele ausgetragen.

 

   
Beispiel: Treten 2 Herrenmannschaften mit nur 5 statt 6 Spielern an, verringert sich sich die Anzahl der möglichen Spiele um 2 (1 Doppel; D3-D3; und 1 Einzel; 6-6). Somit haben wir nur noch 14 statt 16 Spiele und zum Sieg reichen jetzt somit 8 gewonnene Spiele. Das Spiel würde also theoretisch mit z.B. 8:6 oder als unentschieden mit 7:7 enden, wenn alle Spiele gespielt werden.