WO/AB, Abschnitt G: Organisation und Aufbau des Punktspielbetriebs

   
9 Direktaufstieg
a

Jeder Staffelmeister erwirbt das Recht auf den Direktaufstieg in die

nächsthöhere Spielklasse. Das Direktaufstiegsrecht ist auf die Staffelmeister

beschränkt.

b

Jeder Tabellenzweite erwirbt das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde

für die nächsthöhere Spielklasse. Dieses Recht ist auf die Tabellenzweiten

beschränkt.

c

Ist in Teilbereichen des TTVN bzw. seiner Gliederungen auf die Einrichtung

einzelner Spielklassen teilweise (Ausfall einzelner Staffeln) verzichtet

worden, gilt folgende Regelung: Die Staffelmeister der vorhandenen

nächsttieferen Spielklassenstaffeln erwerben das Direktaufstiegsrecht,

die Tabellenzweiten das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde

für die nächsthöhere Spielklasse. Die Staffelmeister der ggf. vorhandenen

noch tieferen Spielklassenstaffeln erwerben das Recht zur Teilnahme

an der Relegationsrunde für die bestehende höhere Spielklasse.

d

Ein Staffelmeister gilt nach den o.a. Bestimmungen als in die nächsthöhere

Spielklasse aufgestiegen, wenn er nicht bis zum 15. Juni gegenüber

dem TTVN bzw. seiner für die nächsthöhere Spielklasse zuständigen

Gliederung schriftlich auf den Aufstieg verzichtet. Der Aufstiegsverzicht

eines Staffelmeisters nach dem 15. Juni gilt als Zurückziehung.

e Die Vereine der jeweils ersten vier Mannschaften der Jungen-Niedersachsenliga

und der Mädchen-Niedersachsenliga erwerben als Belohnung

für ihre Nachwuchsförderung in der Folgesaison das Startrecht einer

zusätzlichen Herren- bzw. Damenmannschaft in einer Herren- bzw.

Damenspielklasse auf der Bezirksebene bzw. Verbandsebene nach folgendem

Schema:

Jungen-Niedersachsenliga:

– Platz 1 und 2 erhalten das Startrecht in der jeweiligen Herren-Bezirksliga,

– Platz 3 erhält das Startrecht in der jeweiligen 1. Herren-Bezirksklasse,

– Platz 4 erhält das Startrecht in der jeweiligen 2. Herren-Bezirksklasse.

 

Mädchen-Niedersachsenliga:

– Platz 1 und 2 erhalten das Startrecht in der jeweiligen Damen-

Landesliga,

– Platz 3 erhält das Startrecht in der jeweiligen Damen-Bezirksoberliga,

– Platz 4 erhält das Startrecht in der jeweiligen Damen-Bezirksliga.

 

Sollte der Meister der Jungen-Niedersachsenliga anschließend sogar

Deutscher Jugend-Mannschaftsmeister werden, erhält er in der Folgesaison

das Startrecht in der jeweiligen Herren-Bezirksoberliga (anstelle

der Bezirksliga).

Sollte der Meister der Mädchen-Niedersachsenliga anschließend sogar

Deutscher Jugend-Mannschaftsmeister werden, erhält er in der Folgesaison

das Startrecht in der jeweiligen Damen-Verbandsliga (anstelle

der Landesliga).

Das Startrecht für die zusätzliche Erwachsenenmannschaft erhalten die

Vereine als Belohnung für eine starke Jugendmannschaft in der Vorsaison;

es bleibt diesen Vereinen freigestellt, welche Spieler sie in der Folgesaison

in ihrer zusätzlichen Damen-/Herrenmannschaft einsetzen. Sie

erhalten das Startrecht auch dann, wenn alle vier Spieler oder einige davon

weiter in der Niedersachsenliga spielen oder den Verein wechseln.

Ein Verein, der auf diese Weise ein zusätzliches Startrecht bei den Damen

oder Herren errungen hat, kann auf eigenen Wunsch dieses Startrecht

auch in einer tieferen Spielklasse (ggf. auch auf Kreisebene) in Anspruch

nehmen, jedoch nur in der Folgesaison. Er kann das Startrecht

auch verfallen lassen. Er kann es nicht auf einen anderen Verein übertragen.

Der Verein muss dem TTVN-Ressortleiter Jugendsport bis zum 15. Juni

mitteilen, in welcher Erwachsenen-Spielklasse er in der Folgesaison sein

erworbenes Startrecht in Anspruch nehmen möchte.

   
Quelle:

Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes

mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN

Stand der WO: 01.08.2008 gemäß Beschlusslage vom 17.06.2006

Stand der AB: 01.08.2006 gemäß Beschlusslage vom 15.07.2006