WO/AB, Abschnitt G: Organisation und Aufbau des Punktspielbetriebs |
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9 | Direktaufstieg |
a |
Jeder Staffelmeister erwirbt das Recht auf den Direktaufstieg in die nächsthöhere Spielklasse. Das Direktaufstiegsrecht ist auf die Staffelmeister beschränkt. |
b |
Jeder Tabellenzweite erwirbt das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde für die nächsthöhere Spielklasse. Dieses Recht ist auf die Tabellenzweiten beschränkt. |
c |
Ist in Teilbereichen des TTVN bzw. seiner Gliederungen auf die Einrichtung einzelner Spielklassen teilweise (Ausfall einzelner Staffeln) verzichtet worden, gilt folgende Regelung: Die Staffelmeister der vorhandenen nächsttieferen Spielklassenstaffeln erwerben das Direktaufstiegsrecht, die Tabellenzweiten das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde für die nächsthöhere Spielklasse. Die Staffelmeister der ggf. vorhandenen noch tieferen Spielklassenstaffeln erwerben das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde für die bestehende höhere Spielklasse. |
d |
Ein Staffelmeister gilt nach den o.a. Bestimmungen als in die nächsthöhere Spielklasse aufgestiegen, wenn er nicht bis zum 15. Juni gegenüber dem TTVN bzw. seiner für die nächsthöhere Spielklasse zuständigen Gliederung schriftlich auf den Aufstieg verzichtet. Der Aufstiegsverzicht eines Staffelmeisters nach dem 15. Juni gilt als Zurückziehung. e Die Vereine der jeweils ersten vier Mannschaften der Jungen-Niedersachsenliga und der Mädchen-Niedersachsenliga erwerben als Belohnung für ihre Nachwuchsförderung in der Folgesaison das Startrecht einer zusätzlichen Herren- bzw. Damenmannschaft in einer Herren- bzw. Damenspielklasse auf der Bezirksebene bzw. Verbandsebene nach folgendem |
Schema: |
Jungen-Niedersachsenliga: – Platz 1 und 2 erhalten das Startrecht in der jeweiligen Herren-Bezirksliga, – Platz 3 erhält das Startrecht in der jeweiligen 1. Herren-Bezirksklasse, – Platz 4 erhält das Startrecht in der jeweiligen 2. Herren-Bezirksklasse. |
Mädchen-Niedersachsenliga: – Platz 1 und 2 erhalten das Startrecht in der jeweiligen Damen- Landesliga, – Platz 3 erhält das Startrecht in der jeweiligen Damen-Bezirksoberliga, – Platz 4 erhält das Startrecht in der jeweiligen Damen-Bezirksliga. |
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Sollte der Meister der Jungen-Niedersachsenliga anschließend sogar Deutscher Jugend-Mannschaftsmeister werden, erhält er in der Folgesaison das Startrecht in der jeweiligen Herren-Bezirksoberliga (anstelle der Bezirksliga). Sollte der Meister der Mädchen-Niedersachsenliga anschließend sogar Deutscher Jugend-Mannschaftsmeister werden, erhält er in der Folgesaison das Startrecht in der jeweiligen Damen-Verbandsliga (anstelle der Landesliga). Das Startrecht für die zusätzliche Erwachsenenmannschaft erhalten die Vereine als Belohnung für eine starke Jugendmannschaft in der Vorsaison; es bleibt diesen Vereinen freigestellt, welche Spieler sie in der Folgesaison in ihrer zusätzlichen Damen-/Herrenmannschaft einsetzen. Sie erhalten das Startrecht auch dann, wenn alle vier Spieler oder einige davon weiter in der Niedersachsenliga spielen oder den Verein wechseln. Ein Verein, der auf diese Weise ein zusätzliches Startrecht bei den Damen oder Herren errungen hat, kann auf eigenen Wunsch dieses Startrecht auch in einer tieferen Spielklasse (ggf. auch auf Kreisebene) in Anspruch nehmen, jedoch nur in der Folgesaison. Er kann das Startrecht auch verfallen lassen. Er kann es nicht auf einen anderen Verein übertragen. Der Verein muss dem TTVN-Ressortleiter Jugendsport bis zum 15. Juni mitteilen, in welcher Erwachsenen-Spielklasse er in der Folgesaison sein erworbenes Startrecht in Anspruch nehmen möchte. |
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Quelle: |
Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN Stand der WO: 01.08.2008 gemäß Beschlusslage vom 17.06.2006 Stand der AB: 01.08.2006 gemäß Beschlusslage vom 15.07.2006 |