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Auffüllen einer Staffel (nach der Relegation, Aufstiegsregelungen)

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WO/AB, Abschnitt G: Organisation und Aufbau des Punktspielbetriebs

13 Auffüllen einer Staffel
   
a

Sofern eine Staffel nach Durchführung der Maßnahmen

– Direktaufstieg,

– Abstieg,

– Relegationsaufstieg,

– Einreihen der Mannschaften, die termingerecht bis zum 15. Juni auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse verzichtet haben,

– Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht bis zum 15. Juni auf den Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben, und

– Auffüllen der darüber liegenden Staffel

noch nicht die Sollstärke (zehn Mannschaften) erreicht hat, werden die zu diesem Auffülltermin freien Plätze in der Staffel nach dem 15. Juni einmalig in folgender Reihenfolge vergeben:

– Platz 2 der Relegationsrunde

– Platz 3 der Relegationsrunde (sofern vorhanden)

– Platz 4 der Relegationsrunde (sofern vorhanden)

– u.s.w.

 

b

Sollte die Staffel danach noch immer nicht die Sollstärke (zehn Mannschaften) erreicht haben, werden die weiteren freien Plätze in der Staffel in folgender Reihenfolge vergeben:

– der Tabellenneunte der Staffel

– der beste Tabellendritte der nächsttieferen Spielklasse nach Vorrangigkeit (gemäß G 8 b)

– der Tabellenzehnte der Staffel

– der zweitbeste Tabellendritte der nächsttieferen Spielklasse nach Vorrangigkeit

– u.s.w.

c Dabei gibt es keine Untergrenze für das Auffüllen einer Staffel. Unter Einhaltung der obenstehenden Reihenfolge kann bei Verzicht aller zuvor berechtigten Mannschaften auch aus tieferen als der nächsttieferen Spielklasse aufgefüllt werden.
d Wegen Streichung/ Zurückziehung zum Abstieg bestimmte und verzichtende Mannschaften werden dabei übersprungen. Auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtende Mannschaften werden für das Auffüllen einer Staffel nicht berücksichtigt.
e

Sofern in der Zeit vom 16. Juni vor einer Spielzeit bis zum darauffolgenden 15. Juni Plätze in einer Staffel frei werden, weil Mannschaften in diesem Zeitraum

– zurückziehen,

– gestrichen werden,

– Spielklassenverzicht vornehmen oder

– nachträglich in eine Spielklasse oberhalb der Verbandsliga aufgenommen werden, so bleiben diese Plätze bis zum Ende der Spielzeit frei (siehe auch G 12, H 7 und H 8).

 

Quelle:

Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes

mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN

Stand: 01.08.2006