WO/AB, I: Bestimmungen für die Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb

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Einreichen der Mannschaftsmeldungen
   
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Spieler,

– die trotz bestehender Spielberechtigung für einen Verein für keine seiner Mannschaften gemeldet worden sind,

– die erstmalig eine Spielberechtigung erhalten (siehe WO B 3),

– deren Spielberechtigung für den alten Verein wiederaufgelebt ist (siehe WO B 7) oder

– die mindestens eine komplette Spielzeit lang keine gültige Spielberechtigung besessen haben (siehe WO B 7), 

können jederzeit für den Mannschaftsspielbetrieb nachgemeldet und entsprechend ihrer Spielstärke eingereiht werden. 

Sofern sie während einer laufenden Halbserie nachgemeldet werden, erhalten sie für den Rest dieser Halbserie den Status eines Reservespielers. 

   
Quelle:

Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes

mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN

Stand: 01.08.2006