WO/AB, E: Schüler / Jugendliche

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Regelung für Punktspiele, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften
4.2

Die Regional- und Mitgliedsverbände können die Freigabe von Jugendlichen/Schülern als Ersatzspieler in einer Herren- oder Damenmannschaft und den Start von Jugend- und Schülermannschaften (deren Spieler keine Freigabe nach E 4.1 haben) in einer Herren- oder Damenspielklasse in eigener Zuständigkeit regeln.

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Voraussetzungen für die Freigabe eines Jugendlichen/ Schülers als Ersatzspieler in einer Damen- oder Herrenmannschaft seines Vereins (Jugendersatzspieler-Freigabe): 

– die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten, 

– der Jugendliche/Schüler muss als Stammspieler einer Jugend-/ Schülermannschaft seines Vereins gemeldet sein,

– für jede Damen- oder Herrenmannschaft werden maximal vier Jugendersatzspieler-Freigaben erteilt,

– jeder Jugendliche/Schüler darf nur in einer Herrenmannschaft als Jugendersatzspieler gemeldet werden, jede Jugendliche/Schülerin nur in einer Damenmannschaft, selbst wenn sie in einer gemischten Jugend bzw.Schülermannschaft gemeldet ist.

– jeder Jugendliche/Schüler darf nur in einer solchen Damen- bzw. Herrenmannschaft als Jugendersatzspieler gemeldet werden, in die er der Spielstärke nach hineingehört oder für die er zu schwach ist, in keinem Falle aber in einer Mannschaft, für die er zu stark ist,

– Spieler der Niedersachsenliga Jungen bzw. Mädchen dürfen nicht in einer Erwachsenenmannschaft unterhalb der 2. Bezirksklasse Herren bzw. Bezirksliga Damen gemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um die 1. Herren- bzw. 1. Damen-Mannschaft des Vereins,

– Spieler der Bezirksliga und der Bezirksklasse Jungen bzw. Mädchen dürfen nicht in einer Erwachsenenmannschaft unterhalb der Kreisliga Herren bzw. Damen gemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um die 1. Herren- bzw. 1. Damen-Mannschaft des Vereins,

– die Jugendersatzspieler sind auf dem Mannschaftsmeldeformular der Damen- oder Herrenmannschaften der Stärke nach innerhalb ihrer beantragten Mannschaft eingereiht worden (die endgültige spielstärkegemäße Einreihung in die beantragte Damen- bzw. Herrenmannschaft obliegt jedoch dem Staffelleiter) und in der Spalte "Bemerkungen" als "JES" gekennzeichnet worden, 

– der Antrags-Endtermin (siehe b) ist nicht verstrichen,

– die Damen- oder Herrenmannschaft muss in der Kreisliga oder höher spielen, es sei denn, es handelt sich um die 1. Mannschaft des Vereins.

Die Kreisverbände können für ihren Bereich Abweichungen von dieser letztgenannten Freigabevoraussetzung (Kreisliga, außer 1. Mannschaft) beschließen.

Die obenstehenden Änderungen treten am 01.01.2007 in Kraft

 

WO/AB, J: Bestimmungen für Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb

11 Spielberichte
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 Bei Fehlen eines Spielers oder Doppels (unvollständiges Antreten seiner Mannschaft) ist jedes von ihm kampflos abgegebene Spiel mit dem Vermerk ”nicht angetreten” in das Spielberichtsformular einzutragen und mit 0:1 Punkten, und 0:3 Sätzen und 0:33 Bällen für das Gesamtergebnis zu werten. Solche Spiele werden weder für die Berechnung der Balldifferenz noch nicht für die Berechnung der Bilanzen und Bilanzwerte (siehe I 4) berücksichtigt.
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Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist von der anwesenden Mannschaft (Gastgeber oder Gast) ein Spielberichtsformular mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen und dem Staffelleiter einzusenden. Auf diesem Spielberichtsformular muss die genaue Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Das Spiel Der Mannschaftskampf wird für diese Mannschaft hinsichtlich der Einsätze ihrer Spieler als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet. Die Einzel (und ggf. Doppel) werden dagegen nicht für die Berechnung der Bilanzen und Bilanzwerte (siehe I 4) berücksichtigt.

18 Wertung von einzelnen Spielen
b Solche Spiele werden für die Berechnung der Bilanzwerte und Bilanzen beider Spieler bzw. Doppel (siehe I 4) berücksichtigt.
19 Wertung von Mannschaftskämpfen
c Verfahren
c.a Die Wertung von Mannschaftskämpfen, in denen auf Punktverlust entschieden wird, erfolgt mit 2:0 Punkten und der höchstmöglichen Zahl der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spiele (z.B. 9:0, 8:0, 7:0, 6:0, 5:0, 4:0 oder 3:0), und Sätze und Bälle für den Gegner. Die Bälle sind für die Tabelle mit 0:0 zu werten. 
c.b Verstoßen beide Mannschaften gegen die einschlägigen Bestimmungen, ist der Mannschaftskampf für beide als verloren zu werten. Dabei hat die Wertung mit jeweils 0:2 Punkten und der höchstmöglichen Zahl der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spiele (0:9, 0:8, 0:7, 0:6, 0:5, 0:4 oder 0:3), und Sätze und Bälle zu erfolgen. In der entsprechenden Tabelle ist durch eine Fußnote darauf hinzuweisen.
c.f

Sofern ein Mannschaftskampf auf Punktverlust entschieden worden ist, werden seine einzelnen Spiele (Einzel und ggf. Doppel) nicht dennoch wie gespielt für die Berechnung von Bilanzwerten und Bilanzen (siehe WO/AB I 4) berücksichtigt.

 

Quelle:

Wettspielordnung (WO) des Deutschen Tischtennis-Bundes

mit Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVN

Beschlüsse des TTVN-Beirats vom 18.11.2006